Ordnungen, Fördermittel & Vordrucke

Mitgliedschaftsantrag

Mitgliedschaftsantrag fürs JRK & SSD (neu: 10.08.2022)

Grundlegende Info für alle GL, JL & KJL zum Thema Datenschutz bei Aufnahmeanträgen (neu: 29.03.2023)

Datenschutzinformation gem. Art 13 DSGVO bei Nutzung des drkservers (neu: 03.05.2022)

Datenschutzinformation für drkserver (neu: 19.01.2023)

Datenschutzinformation gem. Art 13 DSGVO ohne Nutzung des drkservers (neu: 03.05.2022)

 

Vordruck für Einverständniserklärung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos etc. (Anlage zum Mitgliedsantrag) (08.07.2025: wird überarbeitet…)

Goldene Regeln im JRK RLP (Anlage zum Mitgliedsantrag)

JRK-Leitsätze (Anlage zum Mitgliedsantrag)

 

Fördermittel

Antrag Zuschüsse vom Landesjugendring (LJR)

Zuschussrichtlinien des LJR RLP

Förderfonds der Gemeinschaften:

Für das Jahr 2026 hat der JRK-Landesausschuss beschlossen, das Geld für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort zu nutzen. Damit Ihr Euch und Eure Arbeit besser präsentieren könnt, kann jeder antragsberechtigte Kreis- und Bezirksverband ein Paket für die Öffentlichkeitsarbeit bestellen. Dieses Paket beinhaltet einen fertig zusammengestellten JRK‑Messestand (s. Abbildung rechts, Abbildungen ähnlich) im Wert von etwa 1800 €, für den Ihr nichts bezahlen müsst. Weitere Informationen findet Ihr im Informationsschreiben der Landesleitung

  1. Antrag stellen: Ihr füllt das offizielle Antragsformular aus und sendet es bis zum 24.04.2026 an info(at)jrk-rlp.de.

  2. Antrag wird geprüft: Die JRK-Landesebene schaut sich Euren Antrag an. Danach bekommt Ihr eine Rückmeldung an die E-Mail-Adresse, die Ihr im Antrag angegeben habt.

  3. Umsetzung: Wenn die Rückmeldefrist vorbei ist, bestellt die JRK-Landesebene die Pakete.

  4. Abholung der Pakete: Die Pakete sind sehr groß. Deshalb schicken wir sie nicht per Post. Stattdessen planen wir zwei Abholtermine in Sprendlingen (Kreis Mainz-Bingen). Diese Termine teilen wir Euch rechtzeitig mit, damit Ihr Euer Paket dort abholen könnt. 

Wichtig: 

  • Wer darf einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind die Kreis- und Bezirksjugendleitungen. Gibt es in einem Kreisverband keine JRK-Leitung, kann auch die Kreisgeschäftsstelle den Antrag ausfüllen und einreichen. 

  • Wie viele Pakete können bestellt werden? Jede Gliederung (Kreis- und Bezirksverband) kann nur ein Paket bekommen. 

  • Design des Messestands Der JRK-Messestand wird einheitlich gestaltet und bestellt. Eine persönliche Anpassung oder Änderung des Designs ist leider nicht möglich. 

Ansprechpartnerin

Selina Link
Tel.: 06131 - 2828 1212
s.link@jrk-rlp.de